Die Europäische Volkspartei organisiert eine Anhörung zu Minderheiten im Europäischen Parlament

- Neuigkeiten - Der FUEN-Präsident Hans Heinrich Hansen schlägt eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und die Einrichtung eines strukturierten Dialogforums der Minderheiten am Europäischen Parlament vor

Am 22. April veranstaltete die stärkste Fraktion der Europäischen Volkspartei EVP eine Anhörung zum "Schutz der traditionellen Minderheiten" in der Europäischen Union. Die Anhörung war ein Ergebnis der unermüdlichen Anstrengungen – unter anderem – der FUEN-Mitgliedsorganisationen. Es war ein Follow up von dem was in der EVP-Partei-Plattform zum Schutz nationaler Minderheiten geschrieben wurde, die auf dem EVP-Kongress 2012 in Rumänien angenommen wurde.

Nicht überraschend, wurde das Treffen von zwei Abgeordneten aus den FUEN Mitgliedsorganisationen, nämlich Pál Csáky der Partei der ungarischen Minderheit in der Slowakei MKP und Csaba Sógor aus der Demokratischen Allianz der Ungarn in Rumänien RMDSZ, zusammen mit József Nagy aus der Most-Híd-Partei aus der Slowakei, moderiert. Auch Herbert Dorfmann von der Südtiroler Volkspartei übernahm den Vorsitz bei einer Sitzung.

Die Anhörung bestand aus einer Reihe von interessanten Präsentationen über die Situation in einigen Ländern und über bestehende Rahmen des Minderheitenschutzes in Europa und wie diese verbessert werden kann. Dr. Gabriel Toggenburg von der EU Grundrechteagentur verdeutlichte, was die EU im Moment tun kann. Es gibt noch ausreichend Chancen und Rechte von Minderheiten im Rahmen der EU, die zu verbessern sind. Eine Reihe von Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten könnten durch das EU-Recht angesprochen werden, und aufgrund der Art, wie EU-Recht in den Staaten eingreift, leistungsfähiger werden.

Dr. Elisabeth Sándor-Szalay, Bürgerbeauftragte in Ungarn und verantwortlich für nationale Minderheiten, schlug vor, ein Aufbau eines Frühwarnsystems für systematische Verletzungen der Rechte von Minderheiten zu gestalten. Professor Josef Marko sprach über die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und wie das auf das EU-Recht, insbesondere im Kontext der strukturellen und Gruppen-Diskriminierung, einwirken kann. Laut Professor Marko soll man nicht auf einen universellen Standard der Minderheitenrechte abzielen, sondern soll auf einen Mindeststandard hingearbeitet werden.

FUEN-Präsident Hans Heinrich Hansen sprach über die Hauptaufgabe der FUEN: "Die Negation der Existenz und Gleichberechtigung von Minderheiten umzukehren in Verständnis ist unsere Hauptaufgabe. Wir meinen in der Tat, dass sich Kriege und kriegerische Auseinandersetzungen durch die Anerkennung der Anliegen der Minderheiten vermeiden lassen, weil die Anliegen der Minderheiten in Wahrheit auch die Anliegen der Mehrheit sind. Wir erfahren sie nur aufgrund unserer besonderen Situation ein wenig früher.“

Hansen dankte für die Gelegenheit, an dieser Anhörung zu sprechen und hoffte, dass es einen starken Impuls innerhalb der EVP-Fraktion schafft, die Frage der nationalen Minderheiten in der Europäischen Union zu fördern. Hansen bot an die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament zu verstärken: "Als Interessenvertreter der europäischen Minderheiten arbeiten wir schon eng mit der Intergruppe für traditionelle Minderheiten des Europäischen Parlaments zusammen. Doch es fehlt bislang eine systematische und nachhaltige Anbindung der Fragen der Minderheiten an die Institutionen der Europäischen Union. Meiner Meinung nach wäre das Europäische Parlament der richtige Partner und Vermittler. Daher schlage ich in Namen der FUEN und aus dem positiven Erfahrungsschatz des deutsch-dänischen Grenzlandes vor, einen „Kontaktausschuss am Europäischen Parlament“ einzurichten, um dort die Fragen und Interessen der Minderheiten gegenüber der Europäischen Union zu bündeln."

Am Ende der Anhörung fasste Kinga Gál, Ko-Vorsitzende der Intergruppe für nationale Minderheiten und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres die Schlussfolgerungen zusammen. Auf Grundlage der Anhörung wird ein Dokument mit Empfehlungen erstellt, und wie die EVP-Fraktion bezüglich Themen von Minderheitenrechten weiter verfahren wird.


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