Erste Anhörung über eine Europäische Bürgerinitiative vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg

- - Was kann die Minority SafePack Initiative von den europäischen Richtern erwarten?

Der 5. Mai 2015 war ein wichtiger Tag für die Demokratie in der Europäischen Union. Drei Jahre nach der Registrierung der ersten Europäischen Bürgerinitiative, wurde ein weiterer Meilenstein erreicht: die erste abgelehnte Bürgerinitiative kam vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. FUEN Rechtsberater Frank de Boer war im Gerichtssaal dabei, als die allererste Anhörung über eine EU-Bürgerinitiative stattfand.

Die Initiative „Eine Million Unterschriften für ein Europa der Solidarität“ wurde ein Jahr vor unserer Minority SafePack Initiative abgelehnt. Diese Initiative fordert die Einführung von neuen europäischen Regeln in Bezug auf sogenannte illegitime nationale Schulden - also Schulden eingegangen von einem Regime für Ziele die nicht im Interesse der Gesellschaft sind und, so wollen die Initiativnehmer, nicht einforderbar sein sollten von Kreditgebern, die absichtlich Beziehungen mit solchen Regimes eingegangen sind, und die z.B. durch Bestechung unverhältnismäßige Mengen an militärischer Ausrüstung gekauft haben. Die Initiativnehmer möchten, dass diese Schulden zur Seite gelegt werden wenn Staaten in einem „Staatsnotstand“ geraten, also wenn ihre Gesundheits- und Bildungsstrukturen, sowie ihre Löhne und Renten zusammenbrechen.

Die Europäische Kommission argumentierte, dass sie nicht die Kompetenz hat,um einen Rechtsakt vorzuschlagen. Das wurde von den Initiativnehmer bestritten: in deren Sicht war die Erklärung in dem Ablehnungsbrief der Kommission zu kurz und nicht eindeutig. Eswurde lediglich angegeben welche Artikel nicht zutrafen, aber nicht die Gründe dafür, warum diese Artikel nicht angewendet werden könnten.

Der Richter-Berichterstatter Buttigieg, der diese Rechtssache vorbereitet hatte, stellte einige spezifischen Fragen über die juristischen Kompetenzen und Artikel aus den Verträgen und wie beide Parteien gedacht hätten, diese in Bezug auf die Ziele der vorliegende Bürgerinitiative anzuwenden. Der Kammerpräsident Kanninen wollte von der Europäischen Kommission wissen wie viel Bürgerinitiativen eingereicht waren, und wie viele davon abgelehnt wurden. Mit dieser letzten Frage wurde die Anhörung abgeschlossen. Das Urteil wird in einigen Monaten folgen. 

Was kann die Minority SafePack Initiative von dieser Rechtssache lernen? Es ist zu früh, um das einzuschätzen, weil wir das Urteil noch nicht kennen, aber es wird interessant sein zu sehen was das Gericht zu dem Umfang der Begründung in dem Ablehnungsbrief sagen wird. Reicht es, wenn die Kommission schreibt dass ein oder zwei Artikel nicht anwendbar sind? Für die Minority SafePack ist das noch stärker der Fall, weil wir eine Reihe von ganz konkreten Vorschlägen in unserer Beilage aufgenommen haben, und die Kommission hat diese gar nicht angesprochen. Inhaltlich ist die Rechtssache von gestern weniger relevant, weil die Vorschläge des Minority SafePacks sich mit anderen Bereichen des EU-Rechts befassen. Nichtdestotrotz wird es interessant sein im Endurteil zu sehen welchen Ansatz das Gericht in den Rechtssachen über die Europäischen Bürgerinitiativen wählen wird. 

Das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative wurde in April 2012 eingeführt. Bevor eine Initiative beginnen kann Unterschriften zu sammeln, muss sie zuerst von der Europäischen Kommission registriert werden. Schnell hat sich herausgestellt, dass viele Initiativen von der Europäischen Kommission als außerhalb des Kompetenzrahmens der EU eingestuft wurden, und deshalb abgelehnt wurden. Drei Jahre nach Beginn zeigen die Statistiken, dass 40% der Initiativen schon in der Registrierungsphase abgelehnt wurden.

Es gibt z.B. von der FUEN, aber auch von Anwaltskanzleien die sich im EU-Recht spezialisiert haben, wie Freshfields vielen Beschwerden darüber, dass die Kommission eine zu restriktive Auslegung der Kompetenzen anwendet und dass sie juristisch fragwürdige Entscheidungen getroffen hat, Schon sieben Bürgerinitiativen haben beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Union eingereicht, darunter auch unsere Minority SafePack Initiative.


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