FUEN: Minderheiten müssen immer in Entscheidungen involviert werden, die sie betreffen

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Eine Mitgliedsorganisation der FUEN, die Mazedonian Assoziation „Ilinden“ Tirana aus Albanien, informierte die FUEN kürzlich über fehlerhafte Aussagen über Minderheiten in Albanien, die in der Resolution des Europäischen Parlaments zu dem Fortschrittsbericht 2017 über Albanien zu finden sind.  Laut dem Präsidenten der Ilinden, Nikolai Gjurgjaj, könne sich die finale Version der Resolution auf die Rechte und Interessen der in Albanien lebenden Mazedonier auswirken.

Die FUEN begrüßt die Resolution, in der das Europäische Parlament „neben dem Eingehen auf die Kernprioritäten, wieder die Notwendigkeit in Erinnerung ruft, den Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten zu bestärken“. Ähnlich der Resolution der FUEN, die 2016 auf dem FUEN Kongress in Polen verabschiedet wurde, „fordert sie Albanien dazu auf, das Rahmengesetz zum Schutz von Minderheiten zu verabschieden und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu ratifizieren“. Außerdem hat die FUEN zur Kenntnis genommen, dass die mazedonische Gemeinschaft in dem Abschnitt über die Regionen Prespa, Golo Brdo und Gora ausgelassen wurde. Diese Regionen sind traditionellerweise von Mazedoniern bewohnt, jedoch wird in der Resolution allein die bulgarische Minderheit erwähnt. Es besteht ein Fehler, da die mazedonische Gemeinschaft wird mit der bulgarischen verwechselt wurde.

Die FUEN sichert den Ilinden ihre Solidarität zu. Zugleich fordert sie das Europäische Parlament, die Mitgliedsstaaten und alle Autoritäten, die involviert sind, dazu auf, jegliche Versuche die Anerkennung bestimmter Minderheitengemeinschaften zu widerrufen oder den Gebrauch von Minderheitenrechten einzuschränken, unverzüglich zu unterbinden und die volle Umsetzung inländischer und internationaler Verpflichtungen zu gewährleisten. Die FUEN ist der Überzeugung, dass jede Minderheitengemeinschaft das Recht auf eine Selbstdefinition als Teil des Rechts auf eine eigene Identität hat. Dieses Recht darf nicht durch eine dritte Partei außer Kraft gesetzt werden, weder von der EU noch von Nationalstaaten. Wir sind überzeugt, dass Minderheiten immer in Entscheidungsprozessen involviert sein sollten, die sich auf sie auswirken. In diesem Kontext würde die FUEN gerne seine Expertise diesbezüglich anbieten.

Die FUEN erinnert alle Parteien an die verabschiedete Resolution der FUEN Delegiertenversammlung in Wrocław / Breslau (Polen) am 21.März 2016, in welchem sie der Republik Albanien folgende Forderungen stellt:

1. Unterschreiben und Ratifizieren der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen des  Europarates, was der albanische Staat auf eine unverantwortliche und nicht nachvollziehbare Weise hinausgezögert hat

2. Offizielles Anerkennen der mazedonischen Minderheiten im gesamten Territorium der Republik Albanien

3. Gewähren aller Minderheitenrechte gegenüber der mazedonischen Minderheit, vor allem in den Regionen Golo Brdo und Gora, so wie sie bereits in der Region Mala Prespa bereits implementiert sind

4. Unterrichten der mazedonischen Sprache als Muttersprache in den öffentlichen Schulen in Golo Brdo und Gora sowie im ganzen Territorium der Republik Albanien, in dem eine signifikante Anzahl von Angehörigen der mazedonischen Minderheit lebt

5. Etablierung zweier Kommunen in den Regionen Godo Brdo und Gora, die Kommune Golo Brdo und die Kommune Gora

6. Leistung finanzieller Unterstützung von Seiten des albanischen Kulturministeriums für Kultur- und Bildungsaktivitäten der mazedonischen Minderheit in der Republik Albanien

 

Das vollständige Dokument kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.fuen.org/fileadmin/user_upload/congress_2016/Resolution_2016-02_DE.pdf


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