FUEN Präsident: Minderheitenrechte sind weder zusätzliche Rechte noch Privilegien

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„Zwei Jahrzehnte nach der Verabschiedung der Rechtsinstrumente des Europarates müssen wir ehrlich zugeben, dass die beiden Rechtsinstrumente ihr ursprüngliches Ziel, den Minderheiten die Ausübung ihrer Rechte und die im Rahmenübereinkommen genannten Freiheit zu ermöglichen, noch nicht erreicht haben“, erklärte der FUEN Präsident in Straßburg. Dort besuchte er die Konferenz anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen.

Seiner Meinung nach ist es sehr bedauerlich, dass es immer noch so viele Staaten gibt, die die beiden Instrumente noch nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben. Allerdings haben einige derjenigen, die unterzeichnet haben, nicht alles getan, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Als Beispiel nannte Loránt Vincze sein Land Rumänien, das nicht nur die Vorlage der Länderberichte über die Umsetzung der beiden Instrumente um mehrere Jahre verzögerte, sondern auch den Beirat wegen seines "unvernünftigen Ansatzes" scharf kritisierte.

"Es ist, gelinde gesagt, problematisch, wenn die Mitgliedstaaten bestätigen, dass sie alle ihre Hausaufgaben zu diesem Thema gemacht haben und dass die Fragen der nationalen Minderheiten, die auf ihrem Territorium leben, vorbildlich behandelt werden, während die Vertreter der betreffenden Minderheiten das Gegenteil behaupten. Dies bedeutet, dass der Dialog, die Zusammenarbeit und die Bereitschaft, einen Schritt vorwärts zu machen oder Beschwerden nachzugehen und Lösungen anzubieten, fehlen. Dies beeinträchtigt den Anwendungsbereich der beiden Rechtsinstrumente" - sagte der Präsident der FUEN.

"Wenn man von Minderheitenrechten als einem zusätzlichen Menschenrecht spricht, wird das Wesen des Minderheitenschutzes geleugnet. Minderheitenrechte sind Teil der Menschenrechte. Es ist kein Privileg, gleiche Rechte bei der Verwendung der Muttersprache in der Öffentlichkeit, eine Ausbildung in der Muttersprache oder Werkzeuge zur Erhaltung unserer Kultur zur Verfügung zu haben" , fügte er in einer Antwort auf die vorangegangene Rede des Vertreters des rumänischen Außenministeriums hinzu.

Loránt Vincze stellte die diesbezüglichen Vorschläge der FUEN vor. Nach Ansicht des Minderheitendachverbandes sollte eine Konformitätsprüfung der von den Staaten vereinbarten Bestimmungen mit der nationalen Gesetzgebung vorgenommen werden, insbesondere wenn es widersprüchliche Bestimmungen mit den Gesetzen auf Landesebene gibt.

Die FUEN ist der Ansicht, dass die nationalen Minderheiten und die Zivilgesellschaft in der Vorbereitungs-, Überwachungs- und Empfehlungsphase der Umsetzung der Rechtsinstrumente eine gleichberechtigte Rolle mit den Vertretern der Mitgliedstaaten und des Sekretariats spielen sollten. Sie finden auch das System der dreijährigen Berichterstattung nicht geeignet für Minderheitenorganisationen, da drängende Probleme häufiger als drei Jahre auftreten. Der Dachverband schlägt vor, dass den Vertretern der Minderheiten eine Möglichkeit geboten wird, ihre spezifischen Beschwerden und Bemerkungen zur Umsetzung der Instrumente weiterzuleiten, und dass sie danach auch eine Antwort von den beratenden Ausschüssen erhalten können.

Die FUEN ist besorgt darüber, dass einige Mitgliedstaaten die Anwendung der Sprachencharta mit übermäßiger Bürokratie und hohen Kosten gleichsetzen. Dieser Ansatz sollte abgelehnt werden, da der Erhalt von Minderheitensprachen weder ein Luxus noch eine Last, sondern ein Recht ist.

Schließlich wies Loránt Vincze darauf hin, dass Pluralismus, integrative Gesellschaften, die Bewältigung von Vielfalt und die Aufnahme neuer Minderheiten zwar zunehmend wichtige Herausforderungen seien, wir aber nicht erwarten können, dass die Sprachencharta oder das Rahmenübereinkommen diese neuen, sehr unterschiedlichen Bereiche behandeln. Zu diesem Zweck sollten andere Instrumente und Mittel entwickelt werden. "Traditionelle Minderheiten stehen nach wie vor unter Assimilationsdruck und demographischem Niedergang, was ihre Situation besonders macht, und dies muss nicht nur als eine Frage der Vielfalt, sondern auch als ein Grundrecht behandelt werden" - schloss er in seiner Rede in Straßburg in dem von ECMI-Direktor Tove Maloy moderierten Panel, an dem auch die ELEN, NPLD und der Minority Rights Group International beteiligt waren.

 

 


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