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„Die internationalen Rechtsinstrumente, die gerade in Kraft sind, gewähren nicht ausreichenden Schutz für nationale und sprachliche Minderheiten. Darüber hinaus folgen die Mitgliedsstaaten unterschiedlichen Normen und Maßstäben in der Auseinandersetzung mit dem Minderheitenschutz. Die evidente Ungleichheit zeigt, dass die Situation nicht ausschließlich als innere Angelegenheit der Mitgliedsstaaten betrachtet werden sollte. Die EU sollte für einen Rechtsrahmen auf europäischer Basis für den Schutz der autochthonen nationalen Minderheiten entscheiden“, erklärte FUEN Präsident Loránt Vincze auf einer Konferenz in Budapest diese Woche. Die Konferenz zu Sprachenrechte und Minderheitenschutz wurde in Zusammenarbeit des ungarischen Außenministeriums und des Europarats organisiert.
Der Minderheitenschutz solle als gemeinsame Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten und der EU verstanden werden, sagte der FUEN Präsident. Im Fokus sollen zwei Grundsätze stehen. Der erste Grundsatz sei, dass gegebene Rechte nicht durch den Staat wieder entzogen werden können, wie zum Beispiel in der Ukraine. Das ukrainische Bildungsgesetz habe im Wesentlichen den Menschen, die einer Minderheit angehören, das Recht entzogen, in ihrer Muttersprache unterrichtet zu werden. Der zweite Grundsatz beinhalte den Austausch der Mitgliedsstaaten über best practices im Bereich des Minderheitenschutzes. Loránt Vincze ist der Meinung, dass es zu einer deutlichen Verbesserung käme, würde der Europarat erwägen, die momentanen Rechtsinstrumente durch effizientere Kontrollmechanismen und Sanktionen in Falle von Zuwiderhandlungen erweitert werden. Der Präsident der FUEN wies darauf hin, dass im Idealfall die Rechtsbestimmungen, die innerhalb des Europarates gelten, auf EU-Ebene übertragen werden könnten.