Die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten sollte ihren Fokus wieder auf traditionelle Minderheiten legen

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Vom 13.-14. März nahmen FUEN Vizepräsident Gösta Toft und FUEN Mitarbeiter Roman Roblek an einer Fachtagung zum Thema: „Bestandsaufnahme des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten nach 20 Jahren“ (Framework Convention for the Protection of National Minorities: Taking Stock after 20 Years) teil. Die Konferenz fand an der Goethe Universität in Frankfurt am Main statt.

Anlass dieser Tagung war das 20-jährige Jubiläum des Inkrafttretens des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates. Dieses Dokument umfasst wesentliche Bestimmungen zu Bildung, Partizipation, Sprachenrechte oder den Zugang zu Medien für nationale Minderheiten in Europa und wurde aktuell von 39 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats ratifiziert. Es gilt somit als das bedeutendste Minderheitenschutzabkommen auf völkerrechtlicher Ebene.

Die Diskutanten zogen Bilanz über die allgemeine Entwicklung sowie die Umsetzung des Rahmenübereinkommens und gingen dabei auf alle Bereiche ein, die die Konvention umfasst. Die Experten waren sich in der Sache einig, dass die Rahmenkonvention als lebendiges Instrument zu interpretieren sei und immer an die neuen Realitäten und Herausforderungen unserer Gesellschaft angepasst werden müsse. Durch die Digitalisierung und die Mobilität sehen sich Minderheiten mit neuen Herausforderungen konfrontiert, die gleichzeitig aber auch neue Chancen mit sich bringen. Daher sei eine mutige und lebendige Auslegung der Rahmenkonvention notwendig.

Kritik gab es an der mangelnden Bereitschaft einiger Staaten, die Bestimmungen der Konvention umzusetzen sowie an der Verweigerung einiger weniger Staaten des Europarats die Rahmenkonvention überhaupt zu ratifizieren.

Zudem wurde über die Auslegung des Geltungsbereichs der Konvention diskutiert, die in den letzten Jahren vom Kontrollgremium des Europarates zur Rahmenkonvention (Beratender Ausschuss) auch vermehrt auf neue Minderheiten angewendet wurde.

FUEN Vizepräsident Gösta Toft betonte die Wichtigkeit der Konvention, die er als fantastisches Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten bezeichnete. Toft machte die Mitglieder des Beratenden Ausschusses darauf aufmerksam, dass der ursprüngliche Gedanke der Konvention, die traditionellen, autochthonen Minderheiten zu schützen, im Fokus des Europarates bleiben sollte und dass es für neue Minderheiten eines separaten Abkommens bedürfe. Toft stellte den Tagungsteilnehmenden auch die Minority SafePack Initiative vor und präsentierte Ihnen die aktuellen Zahlen.

Als Höhepunkt der Konferenz wurde im Hauptgebäude der Universität Frankfurt ein neuer juristischer Kommentar zur Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten in englischer Sprache vorgestellt. An diesem hat neben dem Juraprofessor an der Goethe Universität und Fachmann für Minderheitenrechte, Rainer Hofmann, die Leiterin des European Centre for Minority Issues (ECMI) in Flensburg, Prof. Dr. Tove Malloy, sowie Minderheitenforscher und langjähriger Spezialist für den Minderheitenschutz im Bundesinnenministerium in Bonn, Dr. Detlev Rein, mitgewirkt.

Viele der Sprecher in den Panels waren Autoren des Kommentars, so dass der jeweils neueste Stand der Wissenschaft und der Entscheidungen des Europarates (Beratender Ausschuss und Ministerkomitee) referiert wurde.

"20 Jahre Rahmenübereinkommen geben Anlass, seine Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu betrachten, die bisherige Umsetzungsbemühungen und -erfolge in vielen Staaten zu würdigen, zugleich aber auf bestehende Umsetzungsdefizite hinzuweisen, die es weiterhin abzubauen gilt. Der Kommentar enthält eine Zusammenfassung der Spruchpraxis in den 140 Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses zu den einzelnen Staaten und soll sowohl den Verantwortlichen in der Verwaltung, sowie den Verbänden der nationalen Minderheiten als auch der Wissenschaft dabei helfen, das Recht der nationalen Minderheiten sachgerecht zu bewerten und anzuwenden" -  schloss Dr. Detlev Rein ab.


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