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Die Urteilsverkündung im Falle der Minority SafePack Initiative, der europäischen Bürgerinitiative für die Minderheiten in Europa, wird vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg am Freitag, den 3. Februar 2017 verkündet.
Der Europäische Gerichtshof informierte die Initiatoren am Anfang dieser Woche.
Im letzten Jahr am 16. September 2016 fand die mündliche Anhörung in Luxemburg statt. Dabei handelt es sich um den letzten Schritt des Gerichtsverfahrens, das von den europäischen Minderheiten gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission bereits im Herbst 2013 eingeleitet worden war, nachdem die Europäische Kommission entschieden hatte, den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative für die Minderheiten in Europa zurückzuweisen.
Auf Grundlage der Anhörung im September haben die europäischen Minderheiten große Hoffnungen auf einen positiven Ausgang des Verfahrens. Wenn der Gerichtshof entscheidet, die Zurückweisung aus 2013 aufzuheben, wird die Europäische Kommission eine neue Entscheidung fällen und dabei das Urteil des Gerichtshofes mit einbeziehen müssen.
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