Minderheiten Klagen gegen die Ablehnung von Europäischer Bürgerinitiative in Luxemburg

- Pressemitteilungen - „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, sondern sehr sorgfältig geprüft. Wir sind zu dem Schluss gelangt, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission sowohl aus formalen Gründen als auch mit Blick auf die von uns vorgeschlagenen Inhalte nicht hält“, so FUEV-Präsident Hans Heinrich Hansen.

Mitglieder des Bürgerkomitees der „Minority SafePack Initiative“ - einer Bürgerinitiative der Minderheiten Europas - haben sich an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewannt. Die Klage wird unterstützt von Hans Heinrich Hansen (Vorsitzender des Bürgerkomitees, Kelemen Hunor (Stellvertreter), Anke Spoorendonk, Valentin Inzko, Luis Durnwalder und Karl-Heinz Lambertz  Die Europäische Kommission hatte die Bürgerinitiative mit der Begründung abgelehnt, „sie falle Manifest außerhalb des Kompetenzrahmens der Europäischen Kommission“. Gegen diesen ablehnenden Bescheid wurden nun Rechtsmittel eingelegt. 

„Wir haben es uns nicht leicht gemacht, sondern sehr sorgfältig geprüft. Wir sind zu dem Schluss gelangt, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission sowohl aus formalen Gründen als auch mit Blick auf die von uns vorgeschlagenen Inhalte nicht hält“, so FUEV-Präsident Hans Heinrich Hansen.

Mit viel Enthusiasmus waren die Minderheiten in Europa an den Start gegangen. Sie wollten den Vertrag von Lissabon nutzen und im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger die Bürgerinitiative als Mittel der direkten Beteiligung an den Entscheidungsprozessen der EU nutzen. Nach intensiven Prüfungen und Beratung mit Experten, Politikern und Minderheitenvertreter wurde die ”Minority SafePack Initiative” erarbeitet.  Vorschläge wurden formuliert und angeregt in welchen konkreten Bereichen die Europäische Kommission innerhalb ihrer Kompetenzen tätig werden kann, um den rund 40 Millionen Menschen, die nach Schätzungen der Europäischen Kommission in der EU einer Minderheit angehören, zu mehr Einfluss zu verhelfen.

Nach der Ablehnung wurde der Versuch unternommen mit der Europäischen Kommission in den Dialog zu treten. Es fanden Diskussionsveranstaltungen im Europäischen Parlament und mit den Mitgliedern der FUEV statt. Nach eingehender juristischen Prüfung war man sich mehrheitlich einig, gegen die Ablehnung der Bürgerinitiative Rechtsmittel einzulegen. 

Vertreten werden die Minderheiten Europas dabei von einem erfahrenen Anwalt, Prof. Ernst Johansson, mit Anwaltskanzlei in Kiel und mehrjähriges Mitglied des Präsidiums der Europaunion Deutschland. 

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an: Jan Diedrichsen, FUEV-Direktor (+45 22308876) 


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