Minority SafePack Initiative wird Freitag beim EU Gericht verhandelt

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An diesem Freitag um 09:30 Uhr wird die Rechtsache der Minority SafePack Initiative gegen die Europäische Kommission beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg verhandelt. Die mündliche Verhandlung ist öffentlich.

FUEN Präsident Loránt Vincze sagt dazu: „Die Anhörung am Europäischen Gerichtshof stellt einen Meilenstein für die FUEN und für die autochthonen Minderheiten in Europa dar. Genau vor drei Jahren hat die Europäische Kommission unseren Vorschlag ohne viel Begründung abgelehnt, und deshalb sind wir froh, dass wir jetzt endlich die Möglichkeit haben unser Vorhaben vorzustellen und zu verteidigen.“

Die autochthonen Minderheiten Europas wollten die Europäische Bürgerinitiative benutzen, um einen Dialog mit den Einrichtungen der Europäischen Union über die Verbesserung des Schutzes für Angehörige nationaler und sprachlicher Minderheiten sowie die Verstärkung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in der Union anzustoßen.

FUEN war in der Lage dafür einen Bürgerausschuss aus wichtigen Vertretern der Europäischen Minderheiten aus ganz Europa zusammenzubringen. Der Ausschuss bestand aus einem nationalen Vizepremierminister, regionalen Präsidenten und Ministern, sowie einem hochrangigen UN-Diplomat unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten der FUEN, Hans Heinrich Hansen.

„Die Minority SafePack Initiative zielt darauf ab Unterstützung für die autochthonen Minderheiten in verschiedenen Europäischen Politikbereichen zu bieten“, sagt Loránt Vincze. „Die EU muss ihre Rolle einnehmen wo es um den Schutz der sprachlichen und kulturellen Vielfalt geht, und unsere Bürgerinitiative bleibt weiterhin ein seriöser Vorschlag für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.“

Der Inhalt des Vorschlages wurde mit Hilfe von anerkannten EU- und Minderheitenrechtsexperten sorgfältig formuliert. Die Minority SafePack, wie sie genannt wurde, besteht aus einem Bündel an Maßnahmen und konkreten Rechtsakten zur Förderung und zum Schutz der europäischen Minderheiten sowie der Regional- und Minderheitensprachen.  

Mit dem neuen Instrument der Bürgerinitiative, die zuerst im Jahr 2012 eingeführt wurde, können Initiatoren versuchen die Unterstützung von mehr als einer Million Bürgern aus mindestens 7 von den 28 EU Mitgliedsstaaten für ihren Vorschlag zu gewinnen. Wenn es gelingt all diese Unterschriften zu sammeln, dann ist die Europäische Kommission verpflichtet sich mit dem Vorschlag auseinanderzusetzen und zu reagieren. Allerdings muss, bevor die Initiative registriert wird, die Europäische Kommission untersuchen, ob die Initiative innerhalb der Kompetenzen der EU fällt Rechtsvorschriften zu erlassen. An diesem Punkt hat die Europäische Kommission die Initiative abgelehnt. Unrechtmäßig, unserer Meinung nach.

 

Weitere Informationen:

Kalender des EuG
Inhalt der Minority SafePack Initiative
Minority SafePack Flyer, mit den Mitglieder des Bürgerausschusses


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