- Pressemitteilungen - Die juristischen Fragen die beim Europäischen Gericht (EuG) zu klären sind
Morgen, am 16. September 2016 um 09:30 Uhr wird die Minority SafePack Initiative vor den Richtern des Gerichtes der Europäischen Union verhandelt. Genau drei Jahre nachdem die europäischen Minderheiten die Entscheidung der Europäischen Kommission erhielten, die ihren Vorschlag für eine europäische Bürgerinitiative ablehnte, wird nun in Luxemburg die mündliche Anhörung stattfinden.
Die Minority SafePack Initiative wird von zwei Anwälten vertreten: Prof. h.c. Ernst Johansson aus Kiel hat mehrere Jahrzehnte an Prozesserfahrung. Dr. Thomas Hieber, der seine Doktorarbeit über die Europäische Bürgerinitiative geschrieben hat, arbeitet in Brüssel und ist im EU-Recht spezialisiert.
FUEN Rechtsberater Frank de Boer, einer der Autoren der Minority SafePack Initiative, der die Rechtssache zusammen mit den Anwälten koordiniert hat, ist davon überzeugt, dass die europäischen Minderheiten starke Argumente haben:
„In vorigen Rechtssachen über Bürgerinitiativen hat das Europäische Gericht festgestellt, dass die Kommission die Aufgabe hat, die Gründe der Ablehnung von Initiativen in einer Weise, die für Bürger verständlich ist, darzulegen. Wir erwarten deswegen, dass die Richter die Begründung der Kommission in der Minority SafePack Initiative nicht akzeptieren werden und sie die Entscheidung der Kommission aufheben. Die Entscheidung hat wichtige juristische Aspekte nicht berücksichtigt und ist erheblich kürzer als die Entscheidungen in früheren Bürgerinitiativen.“
De Boer betont jedoch, dass diese formellen Aspekte nicht die wichtigsten Punkte der Rechtssache sind. „Wenn die Begründung das einzige Problem wäre, dann könnten die Richter die Entscheidung aufheben, und die Kommission könnte erneut eine neue ablehnende Entscheidung über die Minority SafePack verabschieden, mit einer angepassten Begründung. Das würde uns nicht helfen, die Ziele unserer Initiative, nämlich die Verbesserung des Minderheitenschutzes in der EU und die Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt, zu erreichen.“
Die Minority SafePack Initiative wurde im ersten Halbjahr 2013 sorgfältig ausgearbeitet, als ein Bündel an Maßnahmen zur Verbesserung der Situation nationaler Minderheiten und der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in der Europäischen Union. Es enthält 11 Maßnahmen aus den Bereichen Bildung und Kultur, Gleichheit, Regionalpolitik sowie Partizipation. Jede europäische Minderheit wird von der Kombination der Maßnahmen profitieren, auch wenn nicht jede Maßnahme für alle Minderheiten relevant sein wird.
In ihrer Entscheidung schrieb die Europäische Kommission, dass einige der Maßnahmen im EU Recht implementiert werden könnten, und einige nicht, sie hat jedoch unterlassen beide Kategorien zu nennen. Erst während des Verfahrens vor dem Gericht hat die Kommission drei Maßnahmen genannt, die nach Auffassung der Kommission außerhalb ihrer Kompetenzen liegen. „Wir denken, dass wir sehr gute Argumente haben wieso die Vorschläge, die die Kommission angreift, sehr wohl innerhalb der Kompetenzen der EU liegen und im EU-Recht implementiert werden können“, erklärt De Boer.
Nach der mündliche Verhandlung am Freitag dürfen die europäischen Minderheiten damit rechnen weitere drei bis fünf Monate warten zu müssen bevor das Gericht das Urteil verkünden wird.