Charta / Grundrechte

Charta / Grundrechte

MINDERHEITENRECHTE SIND MENSCHENRECHTE

Programmatische Erklärung: In der Region zu Hause, stark in Europa.

Die FUEN wurde 1949 – im selben Jahr wie der Europarat – in Paris gegründet. Im Mittelpunkt stand die

Idee, ein Europa der Regionen auf föderaler Grundlage als Instrument der Friedenssicherung zu schaffen. Die Erfahrungen der beiden Weltkriege sollten in die Neugestaltung eines Europas der Regionen münden.

In ihrer Charta bekräftigt die FUEN ihr Selbstverständnis und ihr Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben aller Völker. Die Programmatische Erklärung aus dem Jahr 2013 setzt den inhaltlichen Rahmen für die notwendigen rechtlichen Schutz- und Fördermechanismen für die Minderheiten durch Europarat und Europäische Union.

Europa hat eine selbst definierte Verantwortung für die Minderheiten und die sprachliche und kulturelle Vielfalt. Diese ist mit dem Vertrag von Lissabon und der Europäischen Grundrechtecharta in eine neue Dimension vorgedrungen. Die eingegangene rechtliche Verpflichtung hat sich auch in konkreter Befassung mit dem Schutz und der Förderung der Minderheiten wiederzuspiegeln.

Mit der Europäischen Bürgerinitiative Minority SafePack liegt ein konkretes Maßnahmebündel bereits auf dem Tisch.

Charta der autochthonen, nationalen Minderheiten / Volksgruppen Europas 2006
Grundrecht auf Bildung 2007
Grundrecht auf Medien 2008
Grundrecht auf politische Partizipation 2009/2010
Programmatische Erklärung 2013

 

 


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  • Politische Partizipation
  • Grundrechte
  • Sprachenvielfalt
  • Solidarität mit den Roma
  • Europäische Bürgerinitiative
  • Europäisches Netzwerk
  • Forum Europäischer Minderheiten / Haus der Minderheiten

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