Charta-Sprachen in Deutschland - gemeinsame Verantwortung

- Sajtóközlemény

„Sorgen wir gemeinsam dafür, dass die hier formulierten Zielsetzungen nicht nur auf dem Papier stehen bleiben, sondern auch umgesetzt werden!“ – der Tenor der Konferenz zu den Charta-Sprachen in Deutschland

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Unter dem Titel „Charta-Sprachen in Deutschland – Ein Thema für alle!“ fand am 26.11.2014 in Berlin in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft eine Konferenz statt, zu welcher der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk (MdB) gemeinsam mit dem Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands eingeladen hatte.

Die Schirmherrschaft übernahm der Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Norbert Lammert.

Auf den Tag genau zwei Jahre nach der Debatte im Deutschen Bundestag über den Sprachenschutz in Deutschland, an der ein Forderungskatalog beschlossen wurde, diskutierten Vertreter des Europarates, des Bundes, der Länder, Vertreter der Charta-Sprachen sowie weitere Interessenten gemeinsam über die Zukunft dieser in Deutschland.

„Wenn heute z.B. junge Sorben von radikalen Vertretern der rechten Szene angegriffen und verprügelt werden, dann ist das eine höchst bedenkliche Entwicklung. Hier sind wir alle gefragt, solchen Exzessen gemeinsam entgegenzutreten. Dabei ist Aufklärung der Mehrheitsbevölkerung oberstes Gebot. Es muss verstärkt für die Einsicht geworben werden, dass die Charta-Sprachen ein Mehrwert auch für die Mehrheitsbevölkerung sind“, so der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Koschyk (MdB) in seiner Begrüßung.

Der Schutz der Minderheitensprachen in Deutschland und der Regionalsprache Niederdeutsch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er steht in der Verantwortung aller am politischen Umsetzungsprozess der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Beteiligten.

Die Konferenz setzte den Startpunkt für eine von Bund, Ländern, Minderheiten und Niederdeutsch-Sprechern gemeinsam zu entwickelnde sprachenpolitische Ausrichtung für die Charta-Sprachen in Deutschland, in der sich die gemeinsame Verantwortung widerspiegelt.

Auch Dr. Andrea Willi, Mitglied des Expertenkomitees der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates, ist der Einladung zur Konferenz gefolgt, um über Erwartungen und Perspektiven der Charta-Sprachen in Europa zu referieren und sich die Frage zu stellen, wo dabei Deutschland steht:

„Den in Deutschland Verantwortlichen – Bund, Ländern, Minderheiten und Sprechern der Regionalsprache – muss Anerkennung und Dank für die bisherigen erfolgreichen Bemühungen und für das große, oft auch ehrenamtliche Engagement ausgesprochen werden. Es bleibt aber weiterhin genug zu tun. Meine Devise ist indessen, dass das Glas halb voll – und nicht halb leer – ist. Für alle Charta-Sprachen in Deutschland gilt: Sie sind mittelfristig, latent oder akut vom Aussterben bedroht. Eine Sonderstellung hat das Dänische, da hier ein ‘Mutterland‘ vorhanden ist. Mit den anderen Sprachen aber befinden wir uns in der Intensivstation. Lebensrettende Vorkehrungen sind notwendig.“

Im Vorfeld der Konferenz führte das Minderheitensekretariat in Berlin eine Umfrage durch, um das Wissen der Mehrheitsbevölkerung über die Charta-Sprachen in Deutschland zu prüfen. Das Unwissen und zum Teil die Gleichgültigkeit als Ergebnis des Kurzfilms gaben einen guten Anstoß zur darauffolgenden Podiumsdiskussion mit Vertretern der europäischen wie auch Bundes- und Länderebene.

Ergebnis der Konferenz ist das gemeinsame Papier des Minderheitenrates und des Beauftragten der Bundesregierung „Charta-Sprachen in Deutschland-Gemeinsame Verantwortung“. Das Papier umfasst Grundsätze und gemeinsame Zielsetzungen, welche nun an den Bundestagspräsidenten Herrn Dr. Lammert wie auch stellvertretend für die Bundesländer an Frau Anke Spoorendonk, Ministerin für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein und Frau Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst im Freistaat Sachsen übergeben worden ist.

„Ich habe die Schirmherrschaft gern übernommen, denn ich bin davon überzeugt, dass die Sprache eine überragende Bedeutung sowohl für regionale und nationale Identitäten als auch für das Verständnis von Ländern und Kulturen hat. Sorgen Sie dafür, dass das nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch umgesetzt wird“, sagte der Bundestagspräsident Dr. Lammert in seinem Grußwort zur Konferenz.

„Lassen Sie uns auf die Fragen des Erhalts der Charta-Sprachen in Deutschland die gemeinsame ‚Antwort‘ finden – unser aller ‚Verantwortung‘. Damit erreichen wir, dass die Förderung der Regional- und Minderheitensprachen nicht nur Lippenbekenntnis, sondern gelebter Kultur- und Spracherhalt für alle ist“, zum Abschluss der Konferenz der Vorsitzende des Minderheitenrates Deutschlands David Statnik.

Zu den Charta-Sprachen in Deutschland gehören Nord- und Saterfriesisch, Nieder- und Obersorbisch, Dänisch, Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch. Sie werden geschützt durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates, gezeichnet durch die Bundesrepublik Deutschland 1992. 

Im Foto: Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert, Frau Anke Spoorendonk, Ministerin für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein und Frau Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst im Freistaat Sachsen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Hartmut Koschyk bei der Übergabe des Grundsatzpapiers mit den Vertretern der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland sowie der niederdeutschen Sprachgruppe

Alle weiteren Informationen finden Sie unter:

www.minderheitensekretariat.de/schwerpunkte/sprachenkonferenz-2014

Zum Grundsatzpapier „Charta-Sprachen in Deutschland – Gemeinsame Verantwortung“

Bei Fragen zur Konferenz oder bei Interesse für weitere Bilder wenden Sie sich bitte an das Minderheitensekretariat unter +49 (0)30 18681 45870 oder info@minderheitensekretariat.de.

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Minderheitensekretariat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands Fehrbelliner Platz 3; 10707 Berlin
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